RS Vwgh 1993/11/29 89/12/0193

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Veröffentlicht am 29.11.1993
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Index

63/07 Personalvertretung

Norm

PVG 1967 §25 Abs4 idF 1983/138;

Rechtssatz

Unter laufenden Bezügen iSd § 25 Abs 4 PVG sind grundsätzlich nur jene Zahlungen des Dienstgebers zu verstehen, die der Personalvertreter für Leistungen (Mehrleistungen) von seinem Dienstgeber durch einen längeren Zeitraum hindurch tatsächlich erhalten hat, ohne daß hiefür die Personalvertreter-Tätigkeit (Personalvertretertätigkeit) kausal war (Hinweis E 29.6.1988, 87/09/0237).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120193.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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