RS Vwgh 1993/11/29 89/12/0166

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.1993
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §34 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/12/0052 E 25. April 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Die Gewährung des Trennungszuschusses ist somit ua dann zu versagen, wenn der Beamte das Nichterlangen der Wohnung (im neuen Dienstort) selbst verschuldet oder wenn aus den Umständen des Falles und den persönlichen Verhältnissen des Beamten hervorgeht, dass er nicht beabsichtigt, den gemeinsamen Haushalt nach der Versetzung weiterzuführen (Hinweis E 27.5.1981, 2855/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120166.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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