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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §34 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/12/0052 E 25. April 1988 RS 3Stammrechtssatz
Die Gewährung des Trennungszuschusses ist somit ua dann zu versagen, wenn der Beamte das Nichterlangen der Wohnung (im neuen Dienstort) selbst verschuldet oder wenn aus den Umständen des Falles und den persönlichen Verhältnissen des Beamten hervorgeht, dass er nicht beabsichtigt, den gemeinsamen Haushalt nach der Versetzung weiterzuführen (Hinweis E 27.5.1981, 2855/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989120166.X02Im RIS seit
20.11.2000