Index
L65504 Fischerei OberösterreichNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage der selbständigen Tätigkeit des Fischereiausübungsberechtigten ist es an sich belanglos, ob die einzelnen, in den Fischereivorschriften geregelten Verpflichtungen durch den Fischereiausübungsberechtigten selbst oder in seinem Auftrag von anderen Personen erfüllt werden (Hinweis E 24.4.1990, 88/08/0268).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990080108.X04Im RIS seit
05.11.2001