RS Vwgh 1993/11/30 90/08/0108

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Index

L65504 Fischerei Oberösterreich
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §3 Abs1 Z1;
FischereiG OÖ 1983 §1 Abs4;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage der selbständigen Tätigkeit des Fischereiausübungsberechtigten ist es an sich belanglos, ob die einzelnen, in den Fischereivorschriften geregelten Verpflichtungen durch den Fischereiausübungsberechtigten selbst oder in seinem Auftrag von anderen Personen erfüllt werden (Hinweis E 24.4.1990, 88/08/0268).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990080108.X04

Im RIS seit

05.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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