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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26;Rechtssatz
Die Rechtsansicht, das Wohnsitzfinanzamt bestimme sich nach jenem von mehreren Wohnsitzen, welcher (voraussichtlich) in ferner Zukunft beibehalten werde, entspricht nicht dem § 55 Abs 2 BAO. Hält sich ein Abgabepflichtiger während der gesamten Arbeitswoche am Wohnsitz A auf und verbringt er nur die Wochenenden am Wohnsitz B, so bestimmt sich das Wohnsitzfinanzamt nach dem Wohnsitz A, auch wenn der Abgabepflichtige die Wohnung A lediglich aufgrund eines (hier auf drei Jahre) befristeten Mietvertrages benutzt, während er in B ein Eigenheim besitzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140212.X01Im RIS seit
20.11.2000