RS Vwgh 1993/11/30 90/14/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1993
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Auch wenn sich am Wohnsitz eines Abgabepflichtigen in A ein WEITERER Mittelpunkt seiner Tätigkeit befindet, so sind die durch die Verwendung des Kraftfahrzeuges verursachten Mehraufwendungen für die Fahrten zwischen der Wohnung in A und der in der Betriebsstätte des Arbeitgebers in B gelegenen Arbeitsstätte dennoch solche, die mit dem Pauschalbetrag gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1972 abgegolten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140136.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten