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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Unfallversicherungspflicht der iSd § 2 Abs 1 Z 1 BSVG in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen nach § 3 BSVG knüpft - verbal - nicht an das Eigentum an den landwirtschaftlichen (forstwirtschaftlichen) Flächen, auf denen ein Betrieb oder mehrere Betriebe geführt werden, sondern daran an, wer den Betrieb oder die Betriebe auf seine Rechnung und Gefahr führt oder auf wessen Rechnung und Gefahr der Betrieb oder die Betriebe geführt wird bzw werden. Trifft dies auf mehrere Personen zu, so liegt eine Betriebsführung auf gemeinsame Rechnung und Gefahr dieser Personen vor (Hinweis E 18.6.1991, 90/08/0197).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990080108.X02Im RIS seit
05.11.2001