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60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft iSd § 5 Abs 1 LAG iVm der Umschreibung des Begriffes im Arbeitsverfassungsrecht ist dann gegeben, wenn innerhalb einer organisatorischen Einheit eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft allein oder mit Arbeitskräften mit Hilfe von technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion fortgesetzt verfolgt (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990080108.X01Im RIS seit
05.11.2001