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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Dauer vorliegt, macht für sich allein die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht unzumutbar (Hinweis E 3.3.1992, 88/14/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140212.X04Im RIS seit
20.11.2000