RS Vwgh 1993/11/30 90/14/0212

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Veröffentlicht am 30.11.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der Umstand, daß ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Dauer vorliegt, macht für sich allein die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht unzumutbar (Hinweis E 3.3.1992, 88/14/0081).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140212.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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