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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist weder die abstrakte Möglichkeit, vom derzeitigen Arbeitsort abberufen zu werden noch der bloße Wunsch nach einem Arbeitsplatzwechsel oder einem Arbeitsortwechsel eine ausreichende Begründung für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes an einem anderen Ort, ist doch in der Regel bei keinem Dienstnehmer ein künftiger Arbeitsplatzwechsel oder Arbeitsortwechsel auszuschließen (Hinweis E 31.3.1987, 86/14/0165; E 3.3.1992, 88/14/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140212.X03Im RIS seit
20.11.2000