RS Vwgh 1993/11/30 90/14/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1993
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist weder die abstrakte Möglichkeit, vom derzeitigen Arbeitsort abberufen zu werden noch der bloße Wunsch nach einem Arbeitsplatzwechsel oder einem Arbeitsortwechsel eine ausreichende Begründung für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes an einem anderen Ort, ist doch in der Regel bei keinem Dienstnehmer ein künftiger Arbeitsplatzwechsel oder Arbeitsortwechsel auszuschließen (Hinweis E 31.3.1987, 86/14/0165; E 3.3.1992, 88/14/0081).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140212.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten