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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/05/0060 3Stammrechtssatz
Die Präklusionsfolgen des § 42 AVG betreffen auch rechtzeitig erhobene Einwendungen, wenn diese nicht erkennen lassen, in welchen Rechten sich die Partei durch das Bauvorhaben verletzt erachtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050196.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009