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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Auch die Zustellung der Berufungsentscheidung an die Erstbehörde hat ihren aktenmäßigen Niederschlag zu finden und ist daher sehr wohl jederzeit - auch durch den Besch, allenfalls im Wege der Akteneinsicht - überprüfbar.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020085.X03Im RIS seit
20.11.2000