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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ForstG 1975 §174 Abs1 litb Z22;Rechtssatz
Ein Grundsatz, daß die Rechtmäßigkeit des Beschlagnahmebescheides davon abhänge, daß (innerhalb eines bestimmten Zeitraumes) der Verfall der beschlagnahmten Gegenstände ausgesprochen werde, besteht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993100217.X03Im RIS seit
11.07.2001