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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 13.12.1993 93/10/0191Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/10/08 91/07/0002 2Stammrechtssatz
Das Recht auf Parteiengehör steht nur Parteien zu und seine Verletzung kann nur von Verfahrensparteien geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993100164.X04Im RIS seit
15.02.2001