RS Vwgh 1993/12/13 93/10/0164

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Veröffentlicht am 13.12.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 13.12.1993 93/10/0191

Rechtssatz

Bei der behaupteten Verletzung des Parteiengehörs handelt es sich nicht um Beschwerdepunkte, sondern um Beschwerdegründe (Hinweis E 28.10.1955, 2584 und 2825/53).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993100164.X03

Im RIS seit

15.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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