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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §67 Abs1;Rechtssatz
Bei der Ermittlung der Summe der Arbeitslöhne im Sinne des § 41 Abs 3 FamLAG kommt es auf die einkommensteuerrechtliche Unterscheidung zwischen laufendem und sonstigem Bezug gemäß § 67 Abs 1 EStG 1972 nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991140038.X03Im RIS seit
11.07.2001