RS Vwgh 1993/12/14 91/14/0038

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Veröffentlicht am 14.12.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1972 §67 Abs1;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Ermittlung der Summe der Arbeitslöhne im Sinne des § 41 Abs 3 FamLAG kommt es auf die einkommensteuerrechtliche Unterscheidung zwischen laufendem und sonstigem Bezug gemäß § 67 Abs 1 EStG 1972 nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991140038.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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