RS Vwgh 1993/12/14 91/14/0038

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Veröffentlicht am 14.12.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs1;

Rechtssatz

Bezüge, die mit dem laufenden Arbeitslohn wie dieser regelmäßig ausbezahlt werden, können nicht nach der Begünstigungsbestimmung des § 67 Abs 1 EStG 1972 behandelt werden (Hinweis E 9.3.1979, 3394/78; E 30.9.1980, 2525/80; E 25.5.1988, 87/13/0246). Vorschriften über die Lohnsteuereinbehaltung oder die Besteuerung von Lohnnachzahlungen können an dem Qualifikationserfordernis eines sonstigen Bezuges nach § 67 Abs 1 EStG 1972 nichts ändern (Hinweis E 9.3.1979, 3394/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991140038.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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