RS Vwgh 1993/12/14 93/14/0145

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Veröffentlicht am 14.12.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §191 Abs3;
GewStG §4 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Anders als hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte (§ 191 Abs 3 BAO) führt die Gewerbesteuerfestsetzung bei einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, nicht zur Mitschuld der Gesellschafter. Eine von den Gesellschaftern erhobene Beschwerde gegen den an die Gesellschaft gerichteten Gewerbesteuerbescheid, ist daher gemäß § 34 Abs 1 und § 34 Abs 3 VwGG zurückzuweisen (Hinweis E 1.12.1992, 92/14/0148).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140145.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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