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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Agrargemeinschaft und die mit der Mitgliedschaft an solchen verbundenen Rechte an agrargemeinschaftlichen Grundstücken sind in FlVfGG und in den entsprechenden Ausführungsgesetzen der Länder geregelt. Es handelt sich daher bei solchen Rechten nicht um die im § 102 Abs 1 lit b WRG angesprochenen Nutzungsrechte iSd WWSGG.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070091.X06Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.11.2010