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L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege KärntenNorm
BauRallg;Rechtssatz
Durch die Ausweisung des berechtigten Grundstückes als "Bauland - Dorfgebiet" im bestehenden Flächenwidmungsplan fehlt es nicht an den für die Zuerkennnung eines Bringungsrechtes erforderlichen Tatbestandsmerkmal "Grundstück, das landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken gewidmet ist", da der vom Gemeinderat als Verordnung zu erlassende Flächenwidmungsplan ein Instrument der örtlichen Raumplanung und insofern ein Instrument des Baurechtes darstellt (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des besonderen Verwaltungsrechtes, 02te Auflage, S 768).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990070092.X01Im RIS seit
19.09.2001