RS Vwgh 1993/12/14 90/14/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1993
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs2;

Rechtssatz

Ein unrichtiger Bilanzansatz ist bis zum Jahr des erstmaligen fehlerhaften Ausweises zurückzuberichtigen, sodaß die Bilanzberichtigung nicht zu einer periodenfremden Nacherfassung eines Betriebsvorfalles im Zeitpunkt der Entdeckung eines Fehlers führen kann (Hinweis Schögl-Wiesner-Nolz-Kohler, EStG, 09te Auflage, Seiten 52 und 56).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140034.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten