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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs2;Rechtssatz
Ein unrichtiger Bilanzansatz ist bis zum Jahr des erstmaligen fehlerhaften Ausweises zurückzuberichtigen, sodaß die Bilanzberichtigung nicht zu einer periodenfremden Nacherfassung eines Betriebsvorfalles im Zeitpunkt der Entdeckung eines Fehlers führen kann (Hinweis Schögl-Wiesner-Nolz-Kohler, EStG, 09te Auflage, Seiten 52 und 56).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140034.X03Im RIS seit
20.11.2000