RS Vwgh 1993/12/14 93/07/0091

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Veröffentlicht am 14.12.1993
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs1 litb;
WRG 1959 §111;
WRG 1959 §12 Abs2;

Rechtssatz

Ansprüche aus einem in einem Bescheid beurkundeten Übereinkommen sind keine rechtmäßig geübten Wassernutzungen iSd § 12 Abs 2 WRG, da es sich nicht um durch Bescheid eingeräumte Wassernutzungsrechte handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070091.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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