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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Liegt eine aufschiebend bedingte Verpflichtung zur Rückzahlung einer Subvention vor, ist diese erst in demjenigen Wirtschaftsjahr zu passivieren, in dem der die Rückzahlung auslösende Tatbestand verwirklicht ist (Hinweis Herrmann-Heuer-Raupach, Kommentar zum EStG und KStG, § 5 EStG Anmerkung 1622 "Rückzahlungsverpflichtung"). Diese Passivpost ist sodann in den Bilanzen der nachfolgenden Jahre bis zum Wegfall der Rückzahlungsverpflichtung auszuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140034.X02Im RIS seit
20.11.2000