RS Vwgh 1993/12/14 90/14/0034

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Veröffentlicht am 14.12.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Liegt eine aufschiebend bedingte Verpflichtung zur Rückzahlung einer Subvention vor, ist diese erst in demjenigen Wirtschaftsjahr zu passivieren, in dem der die Rückzahlung auslösende Tatbestand verwirklicht ist (Hinweis Herrmann-Heuer-Raupach, Kommentar zum EStG und KStG, § 5 EStG Anmerkung 1622 "Rückzahlungsverpflichtung"). Diese Passivpost ist sodann in den Bilanzen der nachfolgenden Jahre bis zum Wegfall der Rückzahlungsverpflichtung auszuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140034.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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