Index
L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt KärntenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die in § 95 Abs 5 Krnt Allg GdO 1993 geregelte Bindungswirkung des aufsichtsbehördlichen Bescheides kommt nur bei gleichbleibender Sachlage und Rechtslage in Betracht.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht VorstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050224.X01Im RIS seit
11.07.2001