RS Vwgh 1993/12/15 93/18/0533

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FrG 1993 §18 Abs2 Z1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;
FrG 1993 §20 Abs1;
KFG 1967 §64 Abs1;
StGB §128;
StGB §129;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Auch dann, wenn von einer vollen Integration des Fremden im Bundesgebiet sowie vom Bestehen intensiver familiärer und sonstiger Bindungen auszugehen ist, wiegen die Auswirkungen eines Aufenthaltsverbotes auf die Lebenssituation des Fremden und seiner Familie nicht schwerer als die nachteiligen Folgen der Abstandnahme von seiner Erlassung, wenn dem Fremden zwei gerichtliche Verurteilungen wegen schweren Diebstahls und Verwaltungsübertretungen nach § 64 Abs 1 KFG sowie § 5 Abs 1 StVO und § 99 Abs 1 litb StVO zur Last liegen, manifestiert sich doch darin eine hohe Gefährlichkeit des Fremden für die öffentliche Sicherheit (Hinweis E 3.5.1993, 93/18/0201; E 28.10.1993, 93/18/0474).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180533.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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