RS Vwgh 1993/12/15 93/18/0564

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z1;
FrG 1993 §20 Abs1;
FrG 1993 §26;
StGB §147;
StGB §148;

Rechtssatz

Die - vom Fremden behauptete - Rückzahlung eines hohen Geldbetrages (hier 300.000 öS) an von ihm (gemeinsam mit anderen) geschädigte Versicherungen ist nicht geeignet, das Gewicht der sich in der rechtskräftigen Verurteilung zu einer hohen Freiheitsstrafe wegen schweren und gewerbsmäßigen Betruges ausdrückenden massiven Gefährdung öffentlicher Interessen durch den Fremden zu verringern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180564.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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