Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §63 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/09/0052 E 12. September 1984 RS 1Stammrechtssatz
Hat sich der VwGH im ersten Rechtsgang zu einer Rechtsfrage geäußert und hat seit Erlassung des mit dem vorausgegangenen Erkenntnis aufgehobenen Bescheides die Sach- und Rechtslage keine Änderung erfahren, dann ist es der belangten Behörde im zweiten Rechtsgang verwehrt, ihre eigene - abweichende - Auslegung der Entscheidung zu Grunde zu legen. (Hinweis auf E vom 24.3.1965, 2307/63, VwSlg 6638 A/1965)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993130055.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.02.2010