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L38006 Verwaltungsabgaben SteiermarkNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Genehmigung des Abschußplanes durch den Bezirksjägermeister, die einen Bescheid darstellt (Hinweis E 16.6.1986, 86/03/0070, 0071), unterliegt - da eine Abgabenfreiheit nicht ausdrücklich durch Gesetz festgesetzt ist - gemäß § 1 Abs 1 Stmk LGdVwAbgG der Abgabepflicht und fällt - jedenfalls - unter Tarifpost A2 der Stmk LVwAbgV.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993030195.X01Im RIS seit
06.03.2002