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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
Der Zulassungsbesitzer kann sich nicht durch bloße Dienstanweisungen, etwa an den Kraftfahrer, von seiner in § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ohne ein entsprechendes wirksames Kontrollsystem entlasten, wobei bloß stichprobenartig durchgeführte Kontrollen die Anforderung an ein solches wirksames Kontrollsystem nicht erfüllen (Hinweis E 29.1.1992, 91/03/0035, 0036).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993030208.X02Im RIS seit
19.03.2001