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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Behörde hat die Verpflichtung, die iSd § 17 Abs 3 4. Satz ZustG relevanten Umstände von Amts wegen zu prüfen (Hinweis: E 28.2.1986, 85/18/0357). Die Partei ist aber verpflichtet, einer Aufforderung der Behörde zur Mitwirkung an der Ermittlung des zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit maßgebenden Sachverhalts nachzukommen, wenn allein dem Beschwerdeführer konkrete Unterlagen über seine Ortsabwesenheit bekannt und zugänglich sind (Hinweis: E 18.5 1988, 88/02/0010).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030276.X02Im RIS seit
16.02.2001