RS Vwgh 1993/12/15 AW 93/04/0049

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §340 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Untersagung der Ausübung eines Gewerbes -

Der VwGH vermag die im angefochtenen Bescheid enthaltenen, bei der Beweiswürdigung durch die belangte Behörde angestellten Erwägungen in diesem Provisorialverfahren nicht etwa von vornherein als unschlüssig zu erkennen. Dementsprechend hat er zunächst davon auszugehen, daß der Bf für die Ausübung des Gewerbes über die gesetzlichen Voraussetzungen iSd § 340 Abs 1 GewO 1973 nicht verfügt. Derartige Umstände aber indizieren im gegebenen Sachzusammenhang das Vorliegen des Tatbestandsmerkmales "zwingender öffentlicher Interessen" iSd § 30 Abs 2 VwGG, hier insbesondere unter Berücksichtigung der strafbaren Handlungen, deretwegen der Bf rechtskräftig verurteilt wurde.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:AW1993040049.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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