Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Rechtssatz
Ergreift ein Beschuldigter eine Berufung in der er all das ausführt, was nach seiner Überzeugung die Einstellung des Strafverfahrens rechtfertigen könnte, kann von einer Einsichtslosigkeit nicht gesprochen werden (Hinweis: E 8.10.1951, 2962/50 VwSlg 2263/A/1951).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993030079.X01Im RIS seit
20.11.2000