RS Vwgh 1993/12/15 93/03/0079

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Rechtssatz

Ergreift ein Beschuldigter eine Berufung in der er all das ausführt, was nach seiner Überzeugung die Einstellung des Strafverfahrens rechtfertigen könnte, kann von einer Einsichtslosigkeit nicht gesprochen werden (Hinweis: E 8.10.1951, 2962/50 VwSlg 2263/A/1951).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993030079.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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