RS Vwgh 1993/12/15 93/01/0746

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Furcht des Asylwerbers (eines albanischen Lehrers), ebenso wie andere albanische Lehrer festgenommen und unter Mißhandlungen verhört zu werden, ist nicht unbegründet, wenn sein Name sowie Beruf von der Polizei registriert und dieser somit bekannt waren und demzufolge während der Zeit, in der er sich bei seiner Schwester versteckt gehalten hat, die serbische Polizei bei ihm zu Hause nach ihm gesucht hat. Die belangte Behörde wäre daher Verhalten gewesen, den Sachverhalt - insbesondere was die Gründe für die Inhaftierung albanischer Lehrer anbelangt - hinreichend zu ermitteln.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010746.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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