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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die Furcht des Asylwerbers (eines albanischen Lehrers), ebenso wie andere albanische Lehrer festgenommen und unter Mißhandlungen verhört zu werden, ist nicht unbegründet, wenn sein Name sowie Beruf von der Polizei registriert und dieser somit bekannt waren und demzufolge während der Zeit, in der er sich bei seiner Schwester versteckt gehalten hat, die serbische Polizei bei ihm zu Hause nach ihm gesucht hat. Die belangte Behörde wäre daher Verhalten gewesen, den Sachverhalt - insbesondere was die Gründe für die Inhaftierung albanischer Lehrer anbelangt - hinreichend zu ermitteln.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010746.X02Im RIS seit
20.11.2000