RS Vwgh 1993/12/15 93/12/0104

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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L24009 Gemeindebedienstete Wien
25/04 Sonstiges Strafprozessrecht

Norm

DO Wr 1966 §54a Abs1;
TilgG 1972 §6;

Rechtssatz

Mag auch eine Verurteilung einer beschränkten Auskunftspflicht iSd § 6 TilgG 1972 unterliegen, hat dies mangels entsprechender Anordnung des Gesetzes nicht auch zur Folge, daß der öffentlichrechtliche Dienstgeber auf die ihm bekannt gewordene Verurteilung nicht Bedacht nehmen dürfte. Die Beurteilung, ob der Beamte die für die Ausübung seines Dienstes erforderlichen charakterlichen Eigenschaften besitzt, hat aus einer Gesamtschau zu erfolgen, weshalb auch die Vorstrafen in diese Beurteilung einzubeziehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993120104.X02

Im RIS seit

21.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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