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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
DO Wr 1966 §54a Abs1;Rechtssatz
Mag auch eine Verurteilung einer beschränkten Auskunftspflicht iSd § 6 TilgG 1972 unterliegen, hat dies mangels entsprechender Anordnung des Gesetzes nicht auch zur Folge, daß der öffentlichrechtliche Dienstgeber auf die ihm bekannt gewordene Verurteilung nicht Bedacht nehmen dürfte. Die Beurteilung, ob der Beamte die für die Ausübung seines Dienstes erforderlichen charakterlichen Eigenschaften besitzt, hat aus einer Gesamtschau zu erfolgen, weshalb auch die Vorstrafen in diese Beurteilung einzubeziehen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993120104.X02Im RIS seit
21.03.2001Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010