RS Vwgh 1993/12/15 92/13/0218

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §25;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/13/0033 E 17. September 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Eine umfangreiche, bereits bewirkte Abgabenverkürzung zieht nicht deswegen allein unbedeutende Folgen nach sich, weil die Aufdeckung der Tat zur nachträglichen Entrichtung der verkürzten Abgaben führt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130218.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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