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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §70 Abs1;Rechtssatz
Wurde der Bescheid, mit welchem ein Verfahren abgeschlossen wurde, vom VwGH behoben, so ist die Beschwerde gegen den Bescheid, mit welchem ein Antrag auf Wiederaufnahme des bezüglichen Verfahrens abgelehnt wurde, gegenstandslos geworden und dieses VwGH-Verfahren gem § 33 Abs 1 VwGG ohne Aufwandersatz (§ 58 VwGG) einzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010954.X01Im RIS seit
20.11.2000