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L82000 BauordnungNorm
AVG §56;Rechtssatz
Sowohl für die Vorstellungsbehörde als auch für den Verwaltungsgerichtshof ist jene Rechtslage maßgeblich, die im Zeitpunkt der Zustellung des letztinstanzlichen gemeindebehördlichen Bescheides bestanden hat (Hinweis E 13.12.1990, 90/06/0131).
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBehörden Vorstellung BauRallg2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990060069.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009