RS Vwgh 1993/12/16 90/06/0069

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

L82000 Bauordnung
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
BauRallg;
B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Sowohl für die Vorstellungsbehörde als auch für den Verwaltungsgerichtshof ist jene Rechtslage maßgeblich, die im Zeitpunkt der Zustellung des letztinstanzlichen gemeindebehördlichen Bescheides bestanden hat (Hinweis E 13.12.1990, 90/06/0131).

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBehörden Vorstellung BauRallg2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990060069.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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