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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/03/12 91/06/0230 6Stammrechtssatz
In Verfahren, die die Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben und in deren Verlauf auch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (nämlich von Umständen aus dem unmittelbaren Lebensbereich der Partei) zu prüfen ist, erscheint eine Beweislast des Begünstigten nicht unsachlich.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992060160.X01Im RIS seit
11.07.2001