RS Vwgh 1993/12/16 92/06/0160

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/12 91/06/0230 6

Stammrechtssatz

In Verfahren, die die Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben und in deren Verlauf auch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (nämlich von Umständen aus dem unmittelbaren Lebensbereich der Partei) zu prüfen ist, erscheint eine Beweislast des Begünstigten nicht unsachlich.

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992060160.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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