RS Vwgh 1993/12/16 93/11/0106

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/05 89/08/0332 3 (hier: Antrag auf Abtretung an den VfGH nach Zurückweisung der Beschwerde durch den VwGH wegen Unzuständigkeit).

Stammrechtssatz

Eine Abtretung der Beschwerde an den VfGH für den Fall ihrer Abweisung durch den VwGH ist im B-VG nicht vorgesehen.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110106.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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