RS Vwgh 1993/12/16 88/16/0241

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §161 Abs2;
BAO §276 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1344/73 E 23. Jänner 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begründung in einer Berufungsvorentscheidung kommt einem Bedenkenvorhalt gleich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1988160241.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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