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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Vorschreibung einer ergänzenden Ausbildung und kommissioneller Ergänzungsprüfungen iSd § 52b Abs 2 KrPflG idF 1992/872 erfordert eine Prüfung dahin, ob die ausländische Ausbildung die für die Ausübung des betreffenden Berufes in Österreich erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichend vermittelt hat. Grundlage für eine solche Beurteilung ist ein - erforderlichenfalls auf der Basis eines Sachverständigengutachtens vorgenommener - Vergleich der ausländischen mit der in Österreich vorgesehenen Ausbildung (Hinweis E 7.9.1990, 90/18/0038).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110100.X01Im RIS seit
02.03.2001