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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Obwohl der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur zu den Flächenwidmungsplänen ein Mitspracherecht der Nachbarn jedenfalls dann anerkannt hat, wenn die Festlegungen des Flächenwidmungsplanes auch dem Interesse des Nachbarn dienen, dh wenn die Widmung mit einem Immissionsschutz verbunden ist, schließt die spezielle Rechtslage des § 30 Vlbg BauG 1972 dies aber aus (vgl dazu Hauer, Der Nachbar im Baurecht, dritte Auflage, S 186, und die dort zitierte Judikatur).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990060069.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009