RS Vwgh 1993/12/16 93/01/1292

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §18 Abs1;
AVG §39a;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Daß die Mutter des mj Asylwerbers (eines in Bulgarien geborenen Vietnamesen) lediglich unter Beiziehung eines Dolmetschers für die bulgarische nicht aber für die vietnamesische Sprache einvernommen worden ist, vermag eine Mangelhaftigkeit des Verwaltungsverfahrens nicht darzutun, wenn sie nicht darlegt, was sie im Fall ihrer Einvernahme unter Beiziehung eines Dolmetschers für die vietnamesische Sprache vorgebracht hätte.

Schlagworte

Zeitschriftenwerbung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993011292.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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