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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Die belangte Behörde hat zu prüfen, ob es im Hinblick auf das einen deutlichen Hinweis auf Verfolgung enthaltende Vorbringen des Asylwerbers (hier Kurde, der immer wieder geschlagen und mit Elektroschocks mißhandelt und geprügelt wurde, als Dorfschützer zu arbeiten) erforderlich gewesen wäre - bei Vorliegen den Voraussetzungen des § 20 Abs 2 AsylG 1991 - gemäß § 16 AsylG 1991 ergänzende Ermittlungen durchführen zu lassen (Hinweis E 31.3.1993, 92/01/0883).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010230.X01Im RIS seit
20.11.2000