RS Vwgh 1993/12/16 92/01/0874

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Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §20 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;

Rechtssatz

Aus dem Vorliegen von Widersprüchen zwischen den Angaben eines Asylwerbers vor der Behörde erster Instanz und den Ausführungen in der Berufung ist noch nicht abzuleiten, daß ein offenkundiger Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens, das gemäß § 20 Abs 2 Asyl 1991 zu dessen Ergänzung oder Wiederholung führen würde, vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010874.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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