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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §20 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Vorliegen von Widersprüchen zwischen den Angaben eines Asylwerbers vor der Behörde erster Instanz und den Ausführungen in der Berufung ist noch nicht abzuleiten, daß ein offenkundiger Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens, das gemäß § 20 Abs 2 Asyl 1991 zu dessen Ergänzung oder Wiederholung führen würde, vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010874.X03Im RIS seit
20.11.2000