RS Vwgh 1993/12/16 93/11/0231

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2850/79 E 28. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Der Ladungsbescheid hat auch eine kurze und deutliche Bezeichnung eines konkreten Gegenstandes der Amtshandlung zu enthalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110231.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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