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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AnmeldeG 1962;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/17/0383 93/17/0384Rechtssatz
Auch die Rückübermittlung einer Eingabe durch den VwGH an die Behörde ohne diese in Behandlung genommen zu haben, bildet keinen tauglichen Beschwerdegegenstand.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Rechtswidrigkeit von BescheidenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993170342.X02Im RIS seit
09.08.2001