RS Vwgh 1993/12/17 93/15/0196

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Veröffentlicht am 17.12.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §14 Abs2;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §61 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/15/0198 93/15/0197

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/11/0244 B 6. Dezember 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Das VwGG sieht eine Beschwerdemöglichkeit gegen Entscheidungen des VwGH nicht vor (hier Abweisung eines Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe).

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Abänderung von Bescheiden sowie Entscheidungen des VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993150196.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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