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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §53 Abs1 lita;Rechtssatz
Ein die Zuständigkeit eines Finanzamtes nach § 58 Abs 1 lit f FinStrG in einem Verfahren betreffend die Verkürzung einer Abgabe für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens bejahender Bescheid setzt konkrete Sachverhaltsfeststellungen voraus, auf deren Grundlage beurteilt werden kann, ob dieses Finanzamt als Lagefinanzamt iSd § 53 Abs 1 lit a BAO in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993150098.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009