Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §29 Abs2 litb;Rechtssatz
Ein ständiger Vertreter ist eine Person, die auf Grund eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses für den ausländischen Unternehmer tätig wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993150094.X04Im RIS seit
11.07.2001