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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Behörde ist nicht zu weiteren amtswegigen Erhebungen verpflichtet, wenn die Partei im Abgabenverfahren keine tauglichen Angaben zu einem Beweisthema über Umstände macht, die nur ihr bekannt sind (Hinweis E 21.10.1993, 92/15/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993150094.X03Im RIS seit
11.07.2001